Team
Möchten Sie gerne eine Einschätzung erhalten, ob das Zungenband ihres Säuglinges, Kindes oder bei Ihnen selbst eine funktionelle Einschränkung zeigt und ob Sie von einer Zungenband-Trennung profitieren würden? Sie dürfen gerne einen Beratungstermin bei Frau Dr. med. Dübendorfer vereinbaren. Die Kosten werden von der OKP (obligatorischen Krankenpflegeversicherung) übernommen.
Hat Ihre Hebamme kurz nach der Geburt bemerkt, dass ein die Zungenfunktion einschränkendes Zungenband vorliegen könnte? Aber kein Arzt wollte es schneiden, weder im Wochenbett noch Ihr Kinderarzt? Und die Stillprobleme halten an? Bitte zögern Sie nicht, den Befund schnellstmöglichst zu zeigen und ein allfälliges Zungenbändchen zu schneiden .Oft vergeht viel zu viel Zeit und die Säuglinge haben sich ein falsches Saugmuster angeeignet, welches (auch wenn das Zungenband geschnitten ist) manchmal schwierig ist, wieder umzulernen ist. Bis zum Alter von 6 Wochen schneidet Frau Dr. Dübendorfer mit der Schere - auch ohne Vorbereitung durch eine speziell in Zungenbänder geschulte Person. Hier gilt - so schnell wie möglich Abhilfe schaffen!
Kosten: Anamnese, Befundung, Beratung jeweils über OKP. Vollständige Übernahme der Kosten bei einer Scherentrennung durch die OKP. Bei einer Trennung mit dem C02-Laser können die Kosten nicht von der OKP getragen werden. Allenfalls übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten.
Halten Stillprobleme länger an? Haben Sie eine Odyssee hinter sich, nach der Sie endlich Klarheit bekommen haben durch eine Fachperson, dass eine Zungenbandproblematik vorliegen könnte? Gerne dürfen Sie sich unter Angabe Ihrer begleitenden in oralen Restiktionen sich auskennende Fachperson (Hebamme, Stillberaterin oder Logopädin) zur Frenotomie anmelden. Ab dem Alter von 6 Wochen hat sich allenfalls ein falsches Saugmuster Ihres Säuglinges bereits verfestigt. In diesem Falle ist es sehr wichtig, dass vorerst vorbereitende Übungen durchgeführt werden. Einerseits führen bereits die Mund- und Zungenübungen zur einer Verbesserung der Stillsituation, so dass auf eine Frenotomie verzichtet werden kann. Andererseits.führt eine sofortige Frenotomie, ohne vorbereitende Übungen leider oft zu einem schlechten Ergebnis oder einem 'Reattachement'.
Kosten: Anamnese, Befundung, Beratung jeweils über OKP. Vollständige Übernahme der Kosten bei einer Scherentrennung durch die OKP. Bei einer Trennung mit dem C02-Laser können die Kosten nicht von der OKP getragen werden. Allenfalls übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten.
Wurde das Zungenband früh mit der Schere geschnitten und halten Stillprobleme dennoch an? Hier könnten folgende Ursachne zugrunde liegen:
1. Durch die Scherentrennung kann häufig der dicke, hintere Anteil nicht geschnitten werden. Aufgrund des Blutungsrisikos trennt man klassischerweise nur den dünnen Anteil (die fast ganz durchsichtige Membran zwischen Zungenuntergrund und Mundboden). Meistens genügt dies. Manchmal aber nicht.
2. Die Scherentrennung wurde vollständig durchgeführt, inklusive dem dickeren Anteil (meist blutig). Oft kommt es im Anschluss zu Verwachsungen im hinteren Anteil und somit zu erneuten Symtomen einer eingeschränkten Zungenfunktion.
Das Vorgehen ist dasselbe wie bei 6 Wochen bis 6 Monate.
Genau wie bei den 6 Wochen bis 6 Monate alten Säuglingen braucht es bei grösseren Kindern sowie Erwachsenen eine Vorsorge und Nachsorge. Dies übernimmt gerne eine in oralen Restriktionen erfahrene Logopädin. Sie dürfen sich gerne unter Angabe ihrer begleitenden Logopädin bei uns zur Frenotomie anmelden.
Bei grösseren Kindern werden wir eine Lokalanästhesie setzen und allenfalls ein niedrig dosiertes Sedativum einsetzen.
Kosten: Anamnese, Befundung, Beratung jeweils über OKP. Vollständige Übernahme der Kosten bei einer Scherentrennung durch die OKP. Bei einer Trennung mit dem C02-Laser können die Kosten nicht von der OKP getragen werden. Allenfalls übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten.
Dr. med. Sandra Dübendorfer-Mäder
Dr. med. Marion Buchwald
Dipl. Arzt Titus Mäder
Ärzte am Pflanzberg
Poststrasse 20
8274 Tägerwilen
Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 - 17.00
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